Holen Sie zwei bis drei Angebote ein
Bevor Sie einen Estrichleger beauftragen, holen Sie sich am besten zwei bis drei Angebote von verschiedenen Betrieben. Das rät die Verbraucherzentrale bei jedem größeren Handwerkerauftrag. Der Unterschied zwischen einem Angebot und einem Kostenanschlag ist dabei bares Geld: Ein Angebot bindet den Betrieb an den genannten Preis, ein Kostenanschlag ist nur eine Schätzung ohne feste Zusage. Zeigt sich später, dass die Arbeit ohne deutliche Mehrkosten nicht machbar ist, muss der Betrieb das sofort sagen, und Sie dürfen den Auftrag dann noch stoppen. Die Verbraucherzentrale setzt die Grenze für eine deutliche Überschreitung bei 15 bis 20 Prozent an.
| Dokument | Bindet den Preis? | Was bei einer Abweichung gilt |
|---|---|---|
| Kostenanschlag | Nein, nur eine Schätzung | Bei einer deutlichen Überschreitung (die Verbraucherzentrale nennt 15 bis 20 Prozent) muss der Betrieb das sofort sagen; Sie dürfen dann stoppen und zahlen nur die bis dahin erbrachte Arbeit |
| Angebot | Ja, in aller Regel | Der Betrieb darf den Preis nicht einfach erhöhen; Änderungen brauchen Ihre Zustimmung |
| Auftrag | Ja, für die vereinbarte Leistung | Zusätzliche Arbeiten nur nach einer schriftlichen Zusatzvereinbarung |
| Abschlagsrechnung | Nur in Höhe der bereits erbrachten Arbeit | Bei Mängeln dürfen Sie einen angemessenen Teil zurückhalten |
| Abnahme | Startet die Frist fürs Melden von Mängeln | Mängel dürfen Sie noch fünf Jahre danach melden |
Warum drei Angebote und nicht nur eines? Estrichpreise streuen je nach Region, Auslastung und Aufbau stark, und nur ein Vergleich zeigt, ob ein Betrieb die Dicke knapp rechnet oder die Dämmung vergisst. Ein Angebot, das 20 Prozent unter den anderen liegt, ist selten ein Schnäppchen. Meist fehlt eine Position, die später als Nachtrag kommt.
So prüfen Sie, ob der Betrieb echt ist
Estrichleger ist ein Handwerk, für das ein Betrieb einen Meisterbrief oder eine gleichwertige Qualifikation braucht, um sich selbstständig zu machen. Eingetragen wird, wer als Betriebsleiter die Meisterprüfung in diesem oder einem verwandten Handwerk hat oder eine gleichwertige Qualifikation nachweist, etwa als Ingenieur oder als erfahrener Geselle mit besonderer Erlaubnis.
Eine bundesweite Datenbank, in der Sie jeden Estrichbetrieb nachschlagen können, gibt es nicht. Jede Handwerkskammer führt ihr eigenes Register, viele bieten dafür eine Suche im Netz an. Fragen Sie deshalb bei der Kammer am Sitz des Betriebs nach, ob er für das Estrichlegerhandwerk eingetragen ist. Ein Betrieb, der nur als Bodenleger gemeldet ist, einem Handwerk ohne diese Pflicht, ist damit nicht automatisch für Estrich zugelassen. Fragen Sie dann nach, auf welcher Grundlage er den Estrich trotzdem anbietet.
Die Verbraucherzentrale nennt drei weitere Prüffragen: Ist der Betrieb Mitglied in einer Innung, ist er ein Meisterbetrieb, kann er Referenzen nennen? Und sie warnt vor Firmen, die sich mit Namen wie AAA an den Anfang von Branchenverzeichnissen setzen. Ein Betrieb, der auf seiner Website weder Anschrift noch Handwerkskammer nennt, fällt durch diesen Test.
Diese 10 Punkte gehören in den Auftrag
Ein Auftrag über Estricharbeiten muss so genau sein, dass ein Bodenleger, der den Estrichleger nie gesehen hat, daraus lesen kann, was er später vorfindet. Die Verbraucherzentrale verlangt alle Arbeiten mit Preisen sowie alle Vor- und Nacharbeiten. Für Estrich heißt das:
- Die genaue Bezeichnung des Estrichs, zum Beispiel als Kürzel wie CT-C25-F4 auf dem Angebot. Das steht für Zementestrich mit einer bestimmten Druck- und Biegefestigkeit. Dazu gehört die Bauart: im Verbund (fest mit dem Untergrund), auf Trennschicht (lose auf einer Folie), auf Dämmschicht (schwimmend) oder als Heizestrich.
- Die Dicke in Millimeter je Raum und das Gewicht, das der Raum tragen muss. Eine einzelne Stelle darf um höchstens 5 Millimeter dünner sein als angegeben, bei dickeren Estrichen um 10 Millimeter; im Schnitt muss die Dicke erreicht werden.
- Wie die Fläche gemessen und abgerechnet wird: Quadratmeter der fertigen Fläche, und wie mit Nischen und Türlaibungen umgegangen wird.
- Die Dämmschicht mit Dicke und Zusammendrückbarkeit (wie stark sie unter Last nachgibt), wie sie abgedeckt wird, und der Randstreifen mit seiner Dicke (mindestens 8 Millimeter, bei Heizestrich 10 Millimeter).
- Der Fugenplan des Planers als Anlage zum Auftrag, bei Heizestrich mit den markierten Stellen für die Feuchtemessung.
- Eine Abdichtung gegen Feuchtigkeit bei Bodenfeuchte, im Keller und im Bad, mit Angabe, wer sie einbaut.
- Der Feuchtewert, den Sie dem Bodenleger als Grenze vorgeben. Er steht später im Messprotokoll als CM-Prozent, das ist der Wassergehalt des Estrichs. Bei Zementestrich liegt er üblicherweise bei 2,0 unbeheizt und 1,8 beheizt, bei Estrich auf Gipsbasis bei 0,5. Unter Parkett und elastischen Belägen gelten strengere Werte.
- Wer welche Zusatzarbeiten übernimmt: Schleifen, Randstreifen abschneiden, Feuchte messen, bei Heizestrich das Aufheizen und Trockenheizen mit Protokoll.
- Termine und Wartezeiten. Dazu gehören der Einbautag, der Zeitpunkt, ab dem der Raum begehbar ist, und der Zeitpunkt der Feuchtemessung. Geheizt werden darf frühestens bei Zementestrich nach 21 Tagen und bei Estrich auf Gipsbasis nach 7 Tagen.
- Der Preis mit Umsatzsteuer, ein Zahlungsplan mit Abschlägen nach erledigter Arbeit und die Schlusszahlung nach der Abnahme; Lohn und Material getrennt ausgewiesen, damit Sie den Steuerbonus nutzen können.
Der Feuchtewert ist der Punkt, den fast alle vergessen. Weil der Bodenleger die genaue Zusammensetzung des Estrichs nicht kennt, muss ihm jemand vorgeben, welcher Wert als trocken genug gilt, und das sind Sie als Bauherr. Wer keinen Wert vorgibt, steht im Streit über einen späteren Belagsschaden schlecht da. Wie sich dieser Wert und der Preis je Estrichart unterscheiden, zeigt der Artikel Estrichpreise je Quadratmeter.
Vom ersten Anruf bis zur Schlusszahlung
Die Reihenfolge ist wichtiger als jede einzelne Position. Wer den Estrichleger bestellt, bevor der Heizungsbauer die Rohre geprüft hat, bezahlt einen zweiten Anfahrtstag.
- Bedarf klären: Räume, Nutzung, Fußbodenheizung ja oder nein, verfügbare Aufbauhöhe, Termin für den Bodenbelag. Daraus folgen Estrichart und Dicke, notfalls mit einem Planer.
- Zwei bis drei Angebote einholen, alle mit derselben Arbeitsbeschreibung. Nur so lassen sie sich wirklich vergleichen.
- Betriebe prüfen: Eintragung bei der Handwerkskammer, Innung, Referenzen, Anschrift. Angebote mit fehlenden Positionen aussortieren.
- Bei Heizestrich ein Gespräch mit allen Beteiligten führen: Planer, Heizungsbauer, Estrichleger und Bodenleger klären gemeinsam den Aufbau, die Fugen, die Messstellen und wer wann heizt.
- Den Auftrag schriftlich erteilen mit den zehn Punkten oben, einer Bindefrist und einem Zahlungsplan.
- Den Einbau begleiten: die Dicke stichprobenartig prüfen lassen, Randstreifen und Folie ansehen, bei Heizestrich die gefüllten und geprüften Rohre kontrollieren. Danach die vorgegebene Wartezeit einhalten und lüften, wie der Estrichleger es sagt.
- Abnehmen und zahlen: ein Protokoll mit Datum, offenen Mängeln und Fristen, das Protokoll vom Aufheizen und von der Feuchtemessung einsammeln, die Schlusszahlung per Überweisung leisten. Von diesem Tag an laufen fünf Jahre, in denen Sie Mängel noch melden können.
Wer dafür sorgt, dass der Estrich trocken genug ist
Trocken genug für den Belag heißt: Der Estrich hält den Belag dauerhaft und ohne Schäden, weil er ausreichend fest ist und nicht mehr schwindet. Dafür sind Sie als Bauherr zuständig: Sie müssen dem Bodenleger einen Estrich übergeben, auf dem er ordentlich arbeiten kann. Der Bodenleger prüft den Untergrund mit einem Messgerät, bewertet den gemessenen Wert aber nicht selbst gegen die nötige Trockenheit; er meldet Ihnen Bedenken, wenn der Estrich noch zu feucht ist.
Zwischen Estrichleger, Heizungsbauer und Bodenleger liegen also drei Übergaben, und an jeder kann der Auftrag ins Stocken kommen. So teilen sich Heizungsbauer, Estrichleger und Bodenleger die Arbeit auf:
Messstellen markieren
Der Heizungsplaner weist sie im Plan aus, der Heizungsbauer markiert sie, der Estrichleger übernimmt sie: eine je Raum, ab 50 Quadratmetern mehr. Das passiert vor dem Einbau des Estrichs.
Wartezeit einhalten
Der Estrichleger gibt vor, wie lange der Estrich mindestens liegen muss, bevor geheizt wird: bei Zementestrich meist mindestens 21 Tage, bei Estrich auf Gipsbasis mindestens 7 Tage. In den ersten Tagen schützt er den Estrich vor Durchzug.
Vorsichtig aufheizen
Der Heizungsbauer heizt in kleinen Schritten auf und hält die Temperatur fest. Das zeigt, dass die Heizung funktioniert, beweist aber noch nicht, dass der Estrich schon trocken genug ist.
Trocken heizen
Der Bauherr beauftragt gesondert, dass die Heizung den Estrich bis zur nötigen Trockenheit weiterheizt. Bei üblichen Dicken sind dafür mindestens 14 Tage einzuplanen, mit einem Protokoll für den Bodenleger.
Feuchte messen und freigeben
Der Bodenleger misst am erkalteten Estrich an den markierten Stellen; diese erste Messung übernimmt er meist ohne Aufpreis. Ohne das Protokoll vom Aufheizen muss er seine Bedenken anmelden. Erst danach beginnt er mit dem Belag.
Für Sie als Bauherr folgt daraus: Sammeln Sie drei Dokumente ein, bevor der Bodenleger kommt. Das Protokoll vom Aufheizen, das Protokoll der Feuchtemessung mit Messstelle und Wert, und die genaue Bezeichnung des Estrichs mit seiner Dicke aus dem Auftrag. Fehlt eines, steht der Bodenleger zu Recht still, und die Wartezeit geht auf Ihre Rechnung. Bei einer Fußbodenheizung gehen Sie dabei am besten nach der Checkliste im Artikel Angebot für Heizestrich einholen vor.
Wann Sie zahlen und wie lange Mängel gelten
Bezahlen Sie die Rechnung erst vollständig, wenn Sie mit der Arbeit zufrieden sind, und fotografieren Sie Mängel, statt sie nur zu erwähnen. Daran hängt rechtlich viel: Mit der Abnahme beginnt die Frist, in der Sie Mängel noch melden können, und bei einem Bauwerk sind das fünf Jahre. Ein Estrich gehört rechtlich zum Bauwerk. Vereinbaren Sie ausdrücklich andere Regeln, gelten diese, das steht dann im Vertrag.
Nicht jeder Riss ist gleich ein Mangel. Feine Haarrisse auf der Oberfläche gelten üblicherweise nicht als Mangel, weil sie die Tragfähigkeit nicht beeinträchtigen. Tiefe oder durchgehende Risse dagegen werden mit Kunstharz geschlossen.
Hat der Betrieb ausdrücklich zugesagt, dass der Kostenanschlag genau stimmt?
Der Betrieb trägt die Mehrkosten. Sie zahlen den zugesagten Betrag; lassen Sie sich die Zusage schriftlich bestätigen.
Liegt die Überschreitung über der Schwelle von 15 bis 20 Prozent, die die Verbraucherzentrale als deutlich nennt?
Hat der Betrieb Ihnen die Überschreitung sofort gesagt, bevor er weitergearbeitet hat?
Sie dürfen den Auftrag stoppen und zahlen nur die bis dahin erbrachte Arbeit. Oder Sie stimmen dem neuen Preis schriftlich zu.
Der Betrieb hat seine Pflicht verletzt, Sie rechtzeitig zu informieren. Zahlen Sie die Mehrkosten nicht ohne Prüfung und holen Sie sich Rat bei der Verbraucherzentrale.
Eine kleine Überschreitung müssen Sie tragen. Prüfen Sie trotzdem jede Position gegen den Kostenanschlag.
Häufige Fragen
Wie viele Angebote sollte ich für Estricharbeiten einholen?
Für Estricharbeiten sollten Sie zwei bis drei Angebote von verschiedenen Betrieben einholen, das rät die Verbraucherzentrale. Alle Angebote brauchen dieselbe Arbeitsbeschreibung mit Estrichart, Dicke, Fläche und Dämmung, sonst vergleichen Sie Dinge, die sich nicht vergleichen lassen.
Wie finde ich heraus, ob ein Estrichleger einen echten Betrieb führt?
Ob ein Estrichleger einen zugelassenen Betrieb führt, erfahren Sie über die Handwerkskammer am Sitz des Betriebs. Für das Estrichlegerhandwerk braucht ein Betrieb einen Meisterbrief oder eine gleichwertige Qualifikation. Eine bundesweite Datenbank dafür gibt es nicht, fragen Sie also direkt bei der Kammer nach.
Ist ein Kostenanschlag für Estrich verbindlich?
Nein, ein Kostenanschlag für Estrich ist nur eine Schätzung, ein Angebot dagegen bindet den Betrieb in aller Regel. Überschreitet der Preis den Kostenanschlag deutlich, muss der Betrieb das sofort sagen; die Verbraucherzentrale nennt 15 bis 20 Prozent als Grenze. Dann dürfen Sie stoppen und zahlen nur die erbrachte Arbeit.
Wie lange kann ich Mängel an Estricharbeiten noch melden?
Mängel an Estricharbeiten können Sie noch fünf Jahre nach der Abnahme melden, weil ein Estrich rechtlich zum Bauwerk gehört. Vereinbaren Sie ausdrücklich andere Regeln, gelten diese stattdessen. Halten Sie den Tag der Abnahme deshalb in einem Protokoll fest.
Wer sorgt dafür, dass der Estrich trocken genug für den Belag ist?
Für die Trockenheit des Estrichs sind Sie als Bauherr zuständig, weil Sie dem Bodenleger einen Estrich übergeben müssen, auf dem er ordentlich arbeiten kann. Der Bodenleger prüft den Untergrund mit einer Messung und meldet Bedenken, wenn der Estrich noch zu feucht ist. Bei Heizestrich beauftragen Sie das Trockenheizen gesondert.
Darf ein Estrichleger eine Anzahlung verlangen?
Ein Estrichleger darf Abschläge nur für Arbeit verlangen, die er schon erledigt hat. Eine Anzahlung, bevor überhaupt gearbeitet wurde, muss er nicht bekommen. Bei Mängeln dürfen Sie einen angemessenen Teil des Abschlags zurückhalten.
