Im Estrichpreis stecken vier Arbeiten ohne Aufpreis
Viele Angebote für Estricharbeiten verweisen auf DIN 18353. Das ist die Baunorm, die für Estricharbeiten festlegt, was zum Preis gehört und was der Betrieb zusätzlich berechnen darf. Die Norm kennt dafür zwei Gruppen. Nebenleistungen sind Arbeiten, die ohne Aufpreis dazugehören, auch wenn sie im Angebot nicht stehen. Besondere Leistungen gehören nur dann zum Auftrag, wenn sie dort ausdrücklich genannt werden, und der Betrieb rechnet sie als eigene Position mit eigenem Preis ab.
Der Sinn der Trennung ist einfach: Was auf jeder Baustelle anfällt, steckt in jedem Angebot und macht Angebote vergleichbar. Was nur manche Baustellen brauchen, steht als eigene Zeile mit eigenem Preis im Angebot. Bei Estricharbeiten nennt die Norm vier Arbeiten, die im Preis enthalten sind:
- Der Betrieb reinigt den Untergrund, auf den der Estrich kommt.
- Er schützt angrenzende Bauteile und Anlagen vor Schmutz und Beschädigung, zum Beispiel durch loses Abdecken, Behängen oder Umwickeln.
- Er stellt die Anschlüsse des Estrichs an angrenzende Bauteile her, etwa an Wände, Türschwellen, Zargen, Verkleidungen und Schienen.
- Er legt Muster von Oberflächen und Farben vor, wenn Sie welche sehen wollen.
Dazu kommen die allgemeinen Regeln für alle Bauleistungen. Danach stecken im Preis unter anderem das Einrichten und Räumen der Baustelle samt Geräten und das Vorhalten der Baustelleneinrichtung. Auch das Befördern der Baustoffe zur Einbaustelle und das Entsorgen des eigenen Abfalls gehören dazu. Trotzdem nennt ein Preisvergleich für Anfahrt und Baustelleneinrichtung eine Pauschale von 30 bis 250 Euro. Fragen Sie nach, was sie abdeckt, bevor Sie unterschreiben.
Diese Arbeiten darf der Estrichleger extra berechnen
Was nicht zu diesen vier Arbeiten gehört und nicht im Auftrag steht, darf der Betrieb in der Regel gesondert berechnen. Zwei Beispiele zeigen, wie das im Alltag aussieht.
Das erste Beispiel ist der Randdämmstreifen, der an der Wand entlang läuft und den Estrich vom Mauerwerk trennt. Nach dem Verlegen des Bodenbelags steht er oben über und wird abgeschnitten. Dieses Abschneiden gilt seit einer Überarbeitung der Norm im Jahr 2006 als Zusatzarbeit, die gesondert bezahlt wird. So schrieb es 2010 ein Fachanwalt für Baurecht in der Fachzeitschrift FussbodenTechnik. Vorher galt es in der Fachliteratur als kostenlose Zugabe, wenn es gleich nach dem Estrich geschah.
Das zweite Beispiel ist das Ausgleichen von Unebenheiten, etwa im Rohboden. Ein Fachkommentar zur Norm berichtete 2005, dass es aus den Arbeiten ohne Aufpreis herausgenommen und zu den Zusatzarbeiten gestellt wurde. Darüber stritten Fachleute, weil sich an der Arbeit selbst nichts änderte. Für Sie heißt das: Ist der Untergrund uneben, darf der Betrieb das Ausgleichen berechnen. Ein Preisvergleich nennt für das Abfräsen oder Egalisieren 5 bis 15 Euro je Quadratmeter.
Für die Ausschreibung sieht die Norm außerdem vor, dass Arbeiten rund um den Estrich als eigene Positionen geführt werden, je nach Art nach Fläche, Länge oder Stück. Nach Fläche, also je Quadratmeter, sind das die Untergrundvorbereitung, Haftbrücken, Ausgleichsschichten, Trennschichten, Dämmschichten und Oberflächenbehandlungen. Nach Länge, also je Meter, sind es Randdämmstreifen, Profile, Fugen und Arbeiten um Durchdringungen wie Rohre. Nach Stück werden Stufen, Schienen, Rahmen und kleine Durchdringungen gezählt. Ob eine dieser Positionen bei Ihnen anfällt, hängt von Ihrem Bau ab. Steht sie im Angebot, ist sie vereinbart. Fehlt sie, fragen Sie nach.
Was Zusatzarbeiten je Quadratmeter kosten
Zusatzarbeiten kosten je nach Art von 2 bis 5 Euro je Quadratmeter für Randstreifen und Folie bis 50 bis 90 Euro je Quadratmeter für eine Komplettsanierung mit Abbruch und Neuverlegung. Dazwischen liegen das Abfräsen von Unebenheiten mit 5 bis 15 Euro und das Entfernen alten Estrichs mit 15 bis 30 Euro je Quadratmeter. Das Schleifen des Untergrunds kostet 5 bis 25 Euro je Quadratmeter. Pauschal kommen Anfahrt und Baustelleneinrichtung mit 30 bis 250 Euro, das Pumpenfahrzeug mit 200 bis 400 Euro und das Aufheizen bei Heizestrich mit 150 bis 300 Euro dazu.
| Zusatzarbeit | Preis | Abgerechnet je | Woher die Zahl stammt |
|---|---|---|---|
| Randdämmstreifen und Folie | 2 bis 5 Euro | Quadratmeter | Listando |
| Unebenheiten abfräsen oder egalisieren | 5 bis 15 Euro | Quadratmeter | Listando |
| Alten Estrich entfernen und entsorgen | 15 bis 30 Euro | Quadratmeter | Listando |
| Untergrund schleifen | 5 bis 25 Euro | Quadratmeter | Wir verlegen Estrich |
| Untergrund fräsen | 15 bis 35 Euro | Quadratmeter | Wir verlegen Estrich |
| Grundierung auftragen | 2 bis 8 Euro | Quadratmeter | Wir verlegen Estrich |
| Komplettsanierung mit Abbruch und Neuverlegung | 50 bis 90 Euro | Quadratmeter | Listando |
| Anfahrt und Baustelleneinrichtung | 30 bis 250 Euro | pauschal | Listando |
| Pumpenfahrzeug bei Fließestrich | 200 bis 400 Euro | pauschal | Listando |
| Aufheizen und Trockenheizen bei Heizestrich | 150 bis 300 Euro | pauschal | Listando |
Die Preise sind Mittelwerte aus vielen Baustellen. Welche dieser Posten bei Ihnen überhaupt anfallen, sehen Sie erst am Rohboden. Die Preise für den Estrich selbst finden Sie im Artikel Preise je Quadratmeter für alle Estricharten.
So vermeiden Sie Nachträge in 6 Schritten
Ein Nachtrag ist eine Rechnung für Arbeit, die im ursprünglichen Auftrag nicht stand. Damit er Sie nicht überrascht, gehen Sie in dieser Reihenfolge vor:
- Bestellen Sie ein Angebot mit Einzelpositionen: Untergrundvorbereitung, Ausgleichen, Dämmung, Randstreifen, Folie, Anfahrt und Pumpe, jeweils mit eigenem Preis.
- Zeigen Sie dem Betrieb den Rohboden vor dem Angebot oder lassen Sie ihn vor Ort besichtigen. So kann er Unebenheiten und Verschmutzungen schon im Angebot einrechnen.
- Klären Sie schriftlich, wer den Randstreifen wann abschneidet. Er muss stehen bleiben, bis der Bodenbelag liegt, und das Abschneiden danach kostet in der Regel extra.
- Lassen Sie sich jede Zusatzarbeit ankündigen, bevor sie beginnt. Viele Bauverträge übernehmen dafür ein bekanntes Regelwerk für Bauaufträge, und danach muss der Betrieb einen Anspruch auf Extra-Vergütung vor Beginn der Arbeit ankündigen. Ob dieses Regelwerk in Ihrem Vertrag gilt, steht im Vertrag.
- Vereinbaren Sie den Preis vor der Arbeit, am besten schriftlich. Vorgeschrieben ist das nicht. Ohne Vereinbarung wird der Preis aus der Kalkulation des ursprünglichen Angebots abgeleitet.
- Verlangen Sie Nachträge schriftlich und zahlen Sie nur, was Sie bestellt haben.
Wie Sie den Auftrag insgesamt aufsetzen, zeigt der Artikel So beauftragen Sie einen Estrichleger.
Ist diese Arbeit im Preis oder extra?
Steht die Arbeit im Angebot oder im Auftrag?
Dann ist sie vereinbart. Prüfen Sie, ob sie als Pauschale oder mit Einzelpreis dasteht.
Ist es Reinigen, Schützen, Anschließen oder Muster vorlegen?
Dann gehört sie zum Preis. Ein Aufpreis dafür ist nicht vorgesehen.
Hat der Betrieb den Aufpreis angekündigt, bevor er angefangen hat?
Dann darf er sie in der Regel berechnen. Klären Sie den Preis vor Beginn schriftlich.
Zahlen Sie nicht ungeprüft. Fragen Sie nach der Grundlage und holen Sie Rat bei der Verbraucherzentrale.
Häufige Fragen
Was gehört bei Estricharbeiten zum Preis, ohne dass der Estrichleger Aufpreis verlangen darf?
Ohne Aufpreis gehören zu Estricharbeiten das Reinigen des Untergrunds, der Schutz angrenzender Bauteile, die Anschlüsse des Estrichs an Wände, Zargen und Schienen und das Vorlegen von Mustern. So nennt es die Baunorm für Estricharbeiten in der Ausgabe von 2019. Weitere Arbeiten brauchen einen Platz im Auftrag.
Darf der Estrichleger das Abschneiden des Randstreifens extra berechnen?
Ja, der Estrichleger darf das Abschneiden des überstehenden Randdämmstreifens in der Regel extra berechnen, wenn es nach dem Verlegen des Bodenbelags geschieht. Seit einer Überarbeitung der Baunorm im Jahr 2006 gilt es als Zusatzarbeit, die gesondert bezahlt wird. Klären Sie den Preis vorher schriftlich.
Was kostet es, wenn der Estrichleger Unebenheiten im Untergrund ausgleichen muss?
Das Abfräsen oder Egalisieren von Unebenheiten kostet nach einem Preisvergleich 5 bis 15 Euro je Quadratmeter (Stand 14. August 2026). Auf 30 Quadratmetern sind das 150 bis 450 Euro. Wer dem Betrieb den Rohboden vor dem Angebot zeigt, bekommt den Preis schon im Angebot genannt.
Darf ein Estrichleger Anfahrt und Baustelleneinrichtung extra berechnen?
Die allgemeinen Regeln für Bauleistungen rechnen das Einrichten und Räumen der Baustelle und das Entsorgen des eigenen Abfalls zu den Arbeiten im Preis. Trotzdem nennt ein Preisvergleich für Anfahrt und Baustelleneinrichtung eine Pauschale von 30 bis 250 Euro. Fragen Sie nach, was sie abdeckt, bevor Sie unterschreiben.
Muss ich eine Zusatzarbeit des Estrichlegers vorher schriftlich vereinbaren?
Eine schriftliche Vereinbarung vor Beginn einer Zusatzarbeit ist nicht vorgeschrieben, aber sie schützt Sie. Der Betrieb muss einen Anspruch auf Extra-Vergütung nach den gängigen Bauvertragsregeln vor Beginn der Arbeit ankündigen. Ohne Preisabsprache wird der Preis aus der Kalkulation des ursprünglichen Angebots abgeleitet.
Wo finde ich die vollständige Liste der Arbeiten, die ein Estrichleger extra berechnen darf?
Die vollständige Liste steht in der Baunorm für Estricharbeiten, die in der Ausgabe 2023 bei DIN Media kostenpflichtig erhältlich ist. Fachverlage veröffentlichen dazu Kommentare. Für Ihren Auftrag zählt am Ende, was im Angebot steht, verlangen Sie deshalb jede Position einzeln.
