Glossar
Aufheizprotokoll
Das Aufheizprotokoll dokumentiert Datum, Vorlauftemperatur und Dauer jeder Phase des Funktionsheizens eines Heizestrichs. Es ist der Nachweis, dass die Fußbodenheizung vor der Verlegung des Bodenbelags fachgerecht in Betrieb genommen wurde, und die Grundlage, auf der Bodenleger und Fliesenleger die Belegreife und den Zustand des Estrichs beurteilen. Ausgestellt wird es vom Heizungsbaubetrieb.
- Begriff
- Aufheizprotokoll
- Stand
- 14. September 2026
Was dahinter steckt
Ohne ein solches Protokoll kann niemand im Nachhinein belegen, ob und wie lange die Heizung vor der Belegung in Betrieb war, was im Streitfall zulasten dessen geht, der die Unterlagen nicht vorlegen kann.
Der Bauherr sollte das Aufheizprotokoll aufbewahren und vor der Beauftragung des Bodenlegers oder Fliesenlegers an diesen weiterreichen, weil dessen eigene Gewährleistung auf dieser Dokumentation aufbaut.
Siehe auch
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- DIN EN 1264 erschienen, Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK),
- Heizestrich, Wikipedia,
Einsatz von Sprachmodellen
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Stand dieser Angaben: 14. September 2026.